Wichtige Informationen zum Thema "Asbest im Dichtstoff"
In Gebäuden die bis 1995 erstellt worden sind kann es möglich sein, dass asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden.
Zu diesen Baustoffen gehört auch Fensterkitt im Verglasungsbereich.
Für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien gibt es strenge Vorschriften, Grundlage sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519.
Durch diese Regelung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, vor Beginn der Arbeit (Reparaturverglasung mit Kitt) zu prüfen, ob es sich um asbesthaltiges Material handelt (Probenentnahme).
Unsere Mitarbeiter besitzen den Sachkundenachweis nach Anlage 4 c TRGS 519 und sind somit berechtigt, Proben bei Ihnen zu entnehmen und Reparaturen durchzuführen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, Tel.: 0511 - 157 56